Beitragsordnung

Stand: 24.10.2018


Der jährliche Beitrag beträgt für Mitglieder 12,00 €.

 

Jedes Mitglied kann diesen Beitrag nach eigenem Ermessen erhöhen.


Der Mitgliedsbeitrag wird erstmals zum 15. des auf den Beitritt folgenden Kalendermonats fällig.


Die folgenden Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 31. Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig.


Bei Beitrittserklärung ab dem 01. Juli des Jahres ist für das laufende Geschäftsjahr nur der hälftige Mitgliedsbeitrag zu zahlen.


In besonderen Härtefällen kann einem Mitglied auf Antrag an den Vorstand der Mitgliedsbeitrag zeitweilig erlassen werden.